Bericht aus dem Kreistag
Am 4. Februar 2010 tagte der Kreistag Ludwigslust.
Der Tagesordnung entsprechend, standen 8 Vorlagen zur Beratung.
Heftig umstritten war der TOP 10, der sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2010 beschäftigte.
Gerade hier zeigte sich einmal mehr, dass einige Abgeordnete immer noch nicht begriffen haben, dass Vorlagen - und speziell diese wichtige Vorlage- nicht geeignet sind Populismus zu betreiben. Geht es doch um die Fragestellung: wie können wir die freiwilligen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gestalten, damit sie sich weiterhin in unserem Landkreis wohl fühlen und nicht unter den Defiziten zu leiden haben.
Wir wissen alle, die Umstellung des Haushaltssystems (Doppik) ist mit Risiken bzw. Erschwernissen verbunden. Statt zu sagen, wo mögliche Reserven sind, um die 1,7 Mill. ganz schnell abzubauen, wurde auf den Landrat und seine Verwaltung ‚eingedroschen‘ - bis hin zur Kriminalisierung des Landrates selber. Das ist eines Abgeordneten in einem Kommunalparlament unwürdig und zeugt von einer fehlenden Akzeptanz gegenüber diesem Gremium.
Die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion stellen sich hinter die vom Landrat Rolf Christiansen geführte Verwaltung. Sie verkennt nicht die bekannt gewordenen Haushaltslage, sieht ihre Aufgabe aber darin, gerade bei diesen schwierigen Problemen Hilfe und Unterstützung zu geben.
Im TOP 13 wurde ein Antrag der SPD-Fraktion verhandelt.Beabsichtigt ist mit dem Antrag, zur nächsten Kreistagssitzung am 25.März2010 von der Verwaltung bzw. vom Landrat im Hinblick auf die Neuorganisation einen Bericht über die ARGE zu erhalten. Dazu gab es einen Änderungsantrag von der Fraktion DIE LINKE. Vom Vorsitzenden der SPD-Fraktion wurde deshalb vorgeschlagen, Einvernehmen für einen überfraktionellen Antrag herzustellen.
Somit kam nachfolgend aufgeführter interfraktioneller Antrag zur Abstimmung:
Der Kreistag beschloss folgenden interfraktionellen Antrag:
Der Landrat wird beauftragt, bis zur nächsten Kreistagssitzung:
Einen Bericht zur Zusammenarbeit der BA und des Landkreises in der ARGE Ludwigslust vorzulegen. Der Bericht soll darüber hinaus auch Erfahrungen der Optionskreise Ostvorpommern und Borken sowie des Landkreises Wesermarsch aus der getrennten Aufgabenwahrnehmung umfassen.
Dieser Bericht sollte schwerpunktmäßig die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes der ARGE Ludwigslust enthalten. Auskünfte zur Personalsituation, zum Finanzvolumen der ARGE im Jahr 2009 und 2010 aufgegliedert in Eingliederungsbudget, KdU und einmalige Leistungen, Verwaltungskosten einschließlich Anteil des Landkreises, Regelleistungen und Sozialgeld, Sozialversicherungsbeiträge für Empfänger von SGB II Leistungen, sind detailliert im Bericht zu leisten.
Darüber hinaus sollen die Rechte der kommunalen Mitarbeiter der ARGE bei einer möglichen getrennten Aufgabenwahrnehmung ab dem 01.01.2011 dargestellt werden. Eine Übersicht der zu erwarteten Kosten für den Kreis bei einer getrennten Zuständigkeit (Personalkosten, Sachkosten, zu erwartende Kosten der Erstausstattung und Qualifizierungskosten für die Mitarbeiter) sind beizufügen. (Erweiterung)
Die Begründung für die verwaltungsseitige Entscheidung, die Nutzung einer sich ergebenen Optionsmöglichkeit durch den Landkreis Ludwigslust zu empfehlen, dem Kreistag vorzulegen. Hierzu soll sich auch ausdrücklich mit den möglichen weiteren Lösungsvarianten, „getrennte Aufgabenwahrnehmung“ und gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und die BA „unter einem Dach“ auseinandergesetzt werden. Es ist zu begründen, warum diese Möglichkeiten verwaltungsseitig verworfen werden.
Noch vor der Kreistagssitzung am 25. März 2010 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema unter Einbeziehung der Geschäftsführer der ARGE, Vertreter der BA und Mitgliedern der Kreistagsfraktionen durchzuführen.
Dem Antrag wurde bei 5 Stimmenenthaltung entsprochen.


