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SPD- Kreistagsfraktion unterstützt das Verwaltungsanliegen zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGBII

Im Ergebnis einer zweitägigen Klausurtagung der SPD – Kreistagsfraktion LWL wurde überzeugend herausgearbeitet, dass das Optionsmodell im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II für den Landkreis Ludwigslust die bessere Alternative im Vergleich zu den bisherigen Verfahrenswegen sei.

Als Gast hatte man sich aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herrn Ministerialrat F. Dorok eingeladen. Von Seiten der Verwaltung waren neben dem Landrat Rolf Christiansen, seine beiden Beigeordneten, auch die Verwaltungsverantwortlichen Frau Dittmann und Frau Müller anwesend.

Herr Dorok benannte noch einmal die Gründe, die zur Neuorganisation führten:
Ursächlich hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2010, wonach die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in sogenannte ARGEN nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Urteil ist die Auflage formuliert, dass zugewiesene Zuständigkeiten mit eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen sind.

Diesem Grundsatz hat sich die Verwaltung gestellt und das „Optionsmodell“ für den Landkreis Ludwigslust entwickelt.
In Mecklenburg-Vorpommern arbeitet der Landkreis Ostvorpommern bereits nach diesem Modell und kann auf sehr gute Erfahrungen verweisen.
Zur Zeit liegen von 4 Landkreisen Absichtserklärungen beim Land vor, auf diese Weise dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden.
Die Fragestellung, welche Vorteile das Optionsmodell für den Landkreis Ludwigslust bringe, wurde durch die beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen Frau Dittmann und Frau Müller in überzeugender Weise beantwortet.

In Kurzfassung lässt sich die Frage wie folgt beantworten:
1. Die Forderung nach Betreuung aus einer Hand bleibt in der gemeinsamen Einrichtung voll gewährleistet
2. Bisher in diesem Bereich Beschäftigte bleiben hinsichtlich bestehender Arbeitsverträge voll abgesichert. Das gilt für kommunale Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter als auch für Mitarbeiter der BA.

3. Das Optionsmodell fordert keine Dienstherreneigenschaft, sondern einheitliche Personalkörper in den Einrichtungen. Was soviel bedeutet, dass es Möglichkeiten gibt, einen Geschäftsführer, wie auch eigene Personalvertretungsorgane einzurichten.
4. Es werden erhebliche Kosten gespart. Häufige Doppelarbeit entfällt.

Insgesamt wurde von allen Beteiligten eingeschätzt, dass diese Variante der Betreuung von ALGII – Empfängern die durchaus beste Variante ist.

Über Probleme im Fachdienst 51- Jugend- gemeinsam beraten

Wie sieht eigentlich die Arbeit im Fachdienst 51 beim Landkreis Ludwigslust aus? Wie kann der Kindeswohlgefährdung entgegen gesteuert werden? Diese und weitere Fragen aus dem Bereich Erziehungshilfen ließen sich die Mitglieder der SPD- Kreistagsfraktion auf ihrer jüngsten Zusammenkunft erläutern.

Als kompetente Gesprächspartner standen die Fachdienstleiterin Frau Scholz und Frau Reiß Rede und Antwort.

Ziel aller Maßnahmen muss die Reduzierung von Aktivitäten sein, die eingeleitet werden, um Fehlentwicklungen in der Familie, ja im gesellschaftlichen Umfeld zu vermeiden. „Das heißt, dass jeder Anlass für eine besondere Hilfe, immer ein Anlass zu viel ist…“, so die Fachdienstleiterin Frau Scholz. Spitzenreiter bei den Problemlagen sind Erziehungsschwierigkeiten, gefolgt von besonderen sozialen Auffälligkeiten, Beziehungsproblemen, Vernachlässigung des Kindes und so weiter, und so fort…

Das Problem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachdienst 51 liegt darin, dass zum einen eine finanzielle Vorausbewertung zu erwartender Fälle äußerst schwierig ist, was sich durchaus auf den zu gestaltenden Haushalt 2010/11 auswirken wird, zum anderen eine Erfolgskontrolle über sofort durchgeführte Erziehungshilfen gar nicht möglich ist.

Um dennoch effektiv und zielorientiert wirken zu können haben sich die Verantwortlichen aus dem Fachdienst strategische, wie auch fachliche Zielstellungen gegeben:
So werden weiterhin alle notwendigen und geeigneten Hilfen angeboten, wird das Fachcontrolling weiter ausgebaut, die Kostenentwicklung optimiert.

Sämtliche Hilfeleistungen sind grundsätzlich als vorübergehende, befristete Hilfen zu gestalten, es gilt den Aufbau tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen zu unterstützen. Weiterhin sollen vor Gewährung einer stationären Hilfe ambulante und teilstationäre Möglichkeiten genutzt werden. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich zu prüfen.

Auch hier kann man weitere wichtige, ehrgeizige Ziele aufzählen.

Frau Scholz und Frau Reiß zum Abschluss: "Wir laden Sie ein, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen!".

Oder wie würde Xavier Naidoo singen: "…Dieser Weg wird kein leichter sein…"
Für die Mitglieder der SPD- Kreistagsfraktion wurde deutlich, dass Kinder und Jugendliche bei Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung auf die Hilfe und Unterstützung aller gesellschaftlichen Verantwortungsträger zählen können. Jedenfalls waren sich alle einig, die Verwaltungsmitglieder leisten eine sehr gute Arbeit im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen.